Botox bei Stimmstörungen

Injektion von Botox  in die Stimmlippenmuskeln zur Behandlung von Stimmstörungen (Dystonie)

Originaltitel: Botulinumtoxin A bei Spasmodischer Dysphonie (Laryngeale Dystonie) im Off-label-use
Unterausschuss Arzneimittel

Stand des Beratungsverfahrens

  • 21.03.2013: Beschluss des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI - Off-Label-Use Clostridium botulinum Toxin Typ A (OnabotulinumtoxinA, AbobotulinumtoxinA) bei Spasmodischer Dysphonie (Laryngealer Dystonie)
  • 15.07.2010: Beauftragung der Expertengruppe Off-Label im Fachbereich Neurologie/Psychiatrie mit der Bewertung zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
  • 27.04.2010: Antrag der Patientenvertretung, Vorschlag zur Beauftragung der Expertengruppe Off-Label Botulinumtoxin A bei Spasmodischer Dysphonie (Laryngealer Dystonie)

Hintergrund

Bei der spasmodischen Dysphonie, die auch als laryngeale Dystonie bezeichnet wird, handelt es sich um eine schwere Stimmstörung. Die Betroffenen sprechen gequält, scheppernd, stoßweise und angespannt. Stimmabbrüche mit Stöhnen, knarrenden Stimmeinsätzen und gequetschten Lauten wechseln in schweren Fällen mit völligem Stimmverlust ab. Die Muskeln von Kehle, Hals und Atemmuskulatur sind extrem angespannt. Es handelt sich um eine neurologische Störung mit Vorhandensein anhaltender oder zeitweise auftretender unwillkürlicher Muskelanspannungen.

Die eigentliche Ursache ist unbekannt. Beim Stimmeinsatz kommt es zu Störungen mit abnormalen, ungesteuerten Willkürbewegungen der Stimmlippen und zu Verkrampfungen. Eine dauerhafte Heilung der spasmodischen Dysphonie gibt es nicht. Eine untergeordnete Rolle spielen heutzutage chirurgische Eingriffe, wie z.B. die einseitige Durchtrennung des Stimmnervs (Nervus laryngeus recurrens).

Botulinumtoxin A

Die Behandlungsmethode der ersten Wahl ist heute die Injektionstherapie mit Botulinumtoxin, das nur für Spastiken und Muskellähmungen nach Schlaganfällen zugelassen ist. Der Botulinum-Wirkstoff wird mittels eines speziellen Injektionsinstruments nach einer Betäubung, direkt in die Stimmlippenmuskeln eingespritzt. Dadurch kommt es zu einer Erschlaffung der Muskulatur und einer deutlichen Verbesserung der Sprache.

Da das Botulinumtoxin A für diese Indikation nicht zugelassen ist, hat die Patientenvertretung am 27.04.2010 einen Vorschlag zur Bewertung des Arzneimittels auch für diese Indikation beantragt („off-label-use“). Der Antrag wurde angenommen und am 21.03.2013 erfolgreich beschlossen. Botulinumtoxin A ist jetzt auch bei Spasmodischer Dysphonie zugelassen.