Akupunkturprophylaxe bei Migräne
Antrag der Patientenvertretung auf Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne
Antrag vom 11.11.2024
Letzte Änderung 16.01.2025
Originaltitel: Antrag der Patientenvertretung nach § 140f SGB V auf Bewertung der Methode Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne nach §135 Absatz 1 Satz 1 SGB V
Unterausschuss Methodenbewertung
Stand des Beratungsverfahrens
- 16.01.2025: Beschluss des G-BA über die Einleitung des Beratungsverfahrens
- 11.11.2024: Antrag der Patientenvertretung nach § 140f SGB V auf Bewertung der Methode Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne nach §135 Absatz 1 Satz 1 SGB V
Hintergrund
Migräne gehört zu den weitverbreitetsten neurologischen Erkrankungen. In Deutschland* erfüllen 15 % der Frauen und 6 % der Männer die diagnostischen Kriterien. Frauen sind insgesamt häufiger betroffen als Männer.
Die Betroffenen klagen über wiederkehrende Attacken mit teilweise starken, pulsierenden, einseitigen Kopfschmerzen. Körperliche Betätigung kann den Schmerz noch verstärken. Häufig werden die Schmerzattacken von Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Geräuschempfindlichkeit begleitet. Zudem können Einschränkungen im Sichtfeld sowie Sprach- und Sprechstörungen auftreten. Migräne geht häufig mit weiteren Erkrankungen wie Rücken- und Nackenschmerzen, depressiven Symptomen und Angststörungen einher.
Zur Vorbeugung von Migräneanfällen, werden sowohl eine medikamentöse Standardtherapie als auch nicht-medikamentöse Ansätze, wie die Akupunktur empfohlen. Die Behandlung stammt aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM).
Die Akupunktur zur Migräne-Prophylaxe ist derzeit allerdings keine Kassenleistung und muss von Patientinnen und Patienten als Selbstzahlerleistung privat erbracht werden.
Antrag
Zahlreiche wissenschaftliche Studien geben Hinweise, dass durch Akupunktur die Anzahl der Migräneattacken, die Dauer und die Intensität reduziert werden kann. Sie ist ebenso effektiv wie die medikamentöse Standardtherapie. Im Gegensatz zur vorbeugenden Medikamentengabe ist Akupunktur jedoch nebenwirkungsarm. Insbesondere dann, wenn betroffene Personen Medikamente nicht vertragen oder nicht einnehmen dürfen, ist Akupunktur eine mögliche weitere Behandlungsalternative.
Die Patientenvertretung hat daher am 11.11.2024 beantragt, die Akupunktur zur Prophylaxe von Migräne für Versicherte mit wiederkehrenden Attacken in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16.01.2025 den Antrag der Patientenvertretung auf Bewertung der Methode „Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne“ angenommen und ein Beratungsverfahren eingeleitet. In einem ersten Schritt wird nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) beauftragt, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu recherchieren.
* Porst, M.; Wengler, A.; Leddin, J.; Neuhauser, H.; Katsarava, Z.; von der Lippe, E.; Anton, A.; Ziese T.; Rommel, A. Migräne und Spannungskopfschmerz in Deutschland. Prävalenz und Erkrankungsschwere im Rahmen der Krankheitslast-Studie BURDEN 2020. Journal of Health Monitoring, 2020