Fettabsaugung

Fettabsaugung bei krankhafter Fettverteilungsstörung

Antrag vom 20.03.2014

Letzte Änderung: 08.02.2021

Originaltitel: Prüfung der Methode Liposuktion bei Lipödem nach § 135 und § 137c SGB V

Unterausschuss Methodenbewertung

Stand des Beratungsverfahrens

  • 08.02.2021: Beginn der Erprobungsstudie LIPLEG
  • 19.09.2019: Beschluss des G-BA zur Aufnahme der Liposuktion beim Lipödem Stadium III (ambulant und stationär) sowie die Erstfassung einer Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III
  • 18.04.2019: Beschluss des G-BA zur Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Erprobungsstudie
  • 21.02.2019: Beschluss des G-BA zur Wiederaufnahme der Bewertungsverfahren: Liposuktion beim Lipödem Stadium III
  • 18.01.2018: Beschluss des G-BA über eine Richtlinie zur Erprobung der Liposuktion beim Lipödem
  • 20.07.2017: Für die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung sowie Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung wurde beschlossen:
    - Aussetzung des Bewertungsverfahrens bis 30. September 2022
    - Beratungsverfahren zur RL zur Erprobung gemäß 137e SGB V wird eingeleitet
    - Methode beruht nicht maßgeblich auf dem Einsatz bestimmter Medizinprodukte
  • 22.05.2014: Annahme des Antrags durch G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung
  • 20.03.2014: Antrag der Patientenvertretung auf Prüfung der Methode Liposuktion bei Lipödem nach § 135 und § 137c
    SGB V

Hintergrund

Das Lipödem ist eine schwere Fettverteilungsstörung. Es kommt zu einer erhöhten Anzahl an krankhaft veränderten Fettzellen hauptsächlich an Ober- und Unterschenkeln, seltener an den Armen. Sie treten immer symmetrisch auf und sind gekennzeichnet durch die enorme Volumenzunahme der Beine bzw. Arme im Kontrast zum meist schlanken Rest des Körpers. 
Die Betroffenen sind massiv in ihrer Lebensqualität eingeschränkt und leiden unter folgenden Beschwerden: Schmerzen (Berührungs- und Druckschmerz), Neigung zu Blutergüssen (Hämatomen), Spannungs- und Schweregefühl der Arme und Beine sowie Bewegungseinschränkungen.
Die Ursache ist bisher nicht bekannt. Es sind jedoch fast ausschließlich Frauen betroffen. Die Krankheit verfestigt sich in der Regel am Ende der Pubertät, kann jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt z. B. nach einer Schwangerschaft oder während der Wechseljahre (Klimakterium) auftreten. In etwa der Hälfte der Fälle geht die Erkrankung mit Übergewicht einher. Zudem wird von einer erblich bedingten Veranlagung der Betroffenen ausgegangen.
Das Lipödem ist medikamentös nicht heilbar und kann auch nicht durch Sport oder Diäten beeinflusst werden. Die symptomatische Therapie besteht derzeit aus einer Kombination aus Lymphdrainage, Bestrumpfung (Kompression), Bewegungstherapie und Hautpflege. Diese als kombinierte physikalische Entstauungstherapie (KPE) bezeichnete Behandlung kann allerdings die bestehende Fettvermehrung nicht beeinflussen. Dies gelingt nur durch eine Fettabsaugung (Liposuktion).

Liposuktion

Bei der Liposuktion wird überschüssiges Fett verflüssigt und abgesaugt. Wie alle operativen Maßnahmen birgt sie auch Risiken, wie z. B. Infektionen. Diese können durch geeignetes Fachpersonal und qualifizierte Einrichtungen minimiert werden. Durch den Einsatz möglichst gewebeschonender Verfahren wird das Risiko für die Betroffenen minimal gehalten. Im Ergebnis kann durch die Liposuktion eine Verbesserung der krankheitsbedingten Beschwerden der Betroffenen erreicht werden und in den meisten Fällen die Häufigkeit der konservativen Therapie verringert oder ganz eingestellt werden.

Mit ihrem Antrag möchte die Patientenvertretung erreichen, dass die Liposuktion bei Lipödem nach Bewertung durch den G-BA von den Krankenkassen übernommen werden.

Beschlüsse

20.07.2017. Nach langen Beratungen hat der G-BA den Antrag der Patientenvertretung zur Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem als Kassenleistung zunächst abgelehnt. Anders als die Patientenvertretung ist der G-BA zu dem Ergebnis gekommen, dass der Nutzen der Liposuktion noch nicht ausreichend nachgewiesen sei. Er sieht in der Methode lediglich das Potenzial einer Behandlungsalternative zur bisherigen Standardtherapie. In einer Studie soll der Nutzen der Methode nun erprobt werden. In weiteren Beratungen sollen die Eckpunkte der Erprobungsstudie festgelegt werden.

18.01.2018. Der G-BA hat in einer Richtlinie die Eckpunkte zur Erprobung der Liposuktion bei Lipödem beschlossen. Die Patientenvertretung hatte gegen den Beschluss der Erprobungsrichtlinie gestimmt, da für sie der Nutzen der Liposuktion belegt ist. Der G-BA wird in einem nächsten Schritt eine unabhängige wissenschaftliche Institution (uWI) ermitteln, die die Erprobungsstudie durchführen und auswerten wird.

Der G-BA hat das Vergabeverfahren am 18.04.2019 abgeschlossen und das Zentrum für Klinische Studien (ZKS) der Universität zu Köln gemeinsam mit der Hautklinik des Klinikums Darmstadt beauftragt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der zugehörigen Pressemitteilung des G-BA.

21.02.2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 die Wiederaufnahme des Bewertungsverfahrens zur Liposuktion bei Lipödem im schwersten Stadium, dem Stadium III, beschlossen. Zeitgleich werden Beratungen über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Liposuktion sowie über Nachbereitungs- und Dokumentationspflichten aufgenommen. Die  beschlossene Erprobungsstudie wird, wie geplant, bis 2024 durchgeführt werden. Sie soll weitere Ergebnisse zur Effektivität und Sicherheit dieser Behandlung liefern.

19.09.2019. Der G-BA hat die Methode Liposuktion beim Lipödem Stadium III (ambulant und stationär) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen sowie eine Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III verabschiedet. Unter bestimmenten Vorraussetzungen, die in der Qualitätssicherungs-Richtlinie festgelegt sind, kann die Leistung jetzt vorraussichtlich ab Anfang 2020 auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werde. Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Sobald die Studienergebnisse der laufenden Erprobungsstudie vorliegen, wird der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung entscheiden.

Erprobungsstudie LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III

Seit dem 08.02.2021 läuft die Erprobungsstudie, um die Frage zu beantworten, welchen Nutzen die Liposuktion bei Lipödem im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung – insbesondere unter Einsatz der komplexen physikalischen Entstauungstherapie (KPE) – hat.