Früherkennung eines Prostatakarzinoms durch risikoadaptierten PSA- und MRT-Screening
Antrag vom 02.07.2025
Letzte Änderung: 16.10.2025
Originaltitel: Antrag der Patientenvertretung nach §140f SGB V und des unparteiischen Vorsitzenden Prof. Hecken auf Bewertung eines risikoadaptierten PSA- und MRT-Screenings zur Früherkennung eines Protatakarzinoms gemäß §135 Abs. 1 i. V. m. §25 SGB V
Unterausschuss Methodenbewertung
Stand des Beratungsverfahrens
- 16.10.2025: Beschluss des G-BA über die Einleitung des Beratungsverfahrens
- 02.07.2025: Antrag der Patientenvertretung
Hintergrund
Das Prostatakarzinom - eine Wucherung der Vorsteherdrüse - zählt zu den häufigsten bösartigen Erkrankungen bei Männern. Nach dem Lungenkarzinom ist das Prostatakarzinom bei Männern die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache in Deutschland. Vor dem 50. Lebensjahr tritt Prostatakrebs selten auf; danach steigt das Erkrankungsrisiko mit zunehmendem Alter jedoch an.
Die aktuellen Regelungen des G-BA zur Früherkennung des Prostatakarzinoms sehen für Männer ab 45 Jahren eine jährliche Untersuchung vor, bestehend aus einer gezielten Anamnese und der Tastuntersuchung der Prostata.
Am 29.10.2018 hatte die Patientenvertretung bereits einen Antrag auf Methodenbewertung beim G-BA zur Prostatakarzinomfrüherkennung gestellt. Die damalige Fragestellung zielte darauf ab, ein Screening mittels Testung auf das prostataspezifische Antigen (PSA) bei Männern hinsichtlich ihres Nutzens bzw. Schadens zu bewerten. Das Ergebnis der Nutzenbewertung war, dass ein allein PSA-gestütztes Screening nicht empfohlen werden konnte, da der Nutzen durch eine Verringerung der prostataspezifischen Sterblichkeit den Schaden durch Überdiagnosen und falsch-positive Screeningbefunde nicht aufwiegen konnte.
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten S3-Leitlinie Prostatakarzinom unternimmt die Patientenvertretung nun einen erneuten Schritt, die Früherkennung von Prostatakarzinom neu zu bewerten.
Antrag
Aktuelle internationale Studien belegen nun, dass die Kombination der PSA-Testung mit einer MRT-Untersuchung die Erkennung klinisch auffälliger Tumoren verbessern, unnötige Biopsien reduzieren und Überdiagnosen verringern.
Die Screeningstrategie umfasst dabei folgende Schritte: Nach einer individuellen ärztlichen Aufklärung unter Verwendung einer schriftlichen Patienteninformation bzw. Entscheidungshilfe erhalten Männer im Alter von 50 bis 70 Jahren zunächst eine PSA-Testung. Abhängig vom gemessenen PSA-Wert wird anschließend entweder eine erneute PSA-Testung nach einem Intervall von zwei bis fünf Jahren empfohlen oder eine Magnetresonanztomografie (MRT) veranlasst, gegebenenfalls mit anschließender MRT-gezielter Biopsie. Die Indikation zur MRT kann dabei unter Einbeziehung eines Risikoscores überprüft und begründet werden.
Im Juli 2025 hat die Patientenvertretung daher gemeinsam mit dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, einen Antrag zur Nutzenbewertung einer Prostatakrebs-Früherkennungsstrategie eingereicht. Ziel des Antrags ist zu prüfen, ob die Früherkennung eines Prostatakarzinoms durch ein risikobasiertes PSA- und MRT gestütztes Screening insgesamt mehr Nutzen als Schaden bringt. Dabei soll bewertet werden, ob sie die Sterblichkeit und Krankheitslast bei Prostatakrebs senken kann, ohne gleichzeitig zu vielen Überdiagnosen oder falsch-positiven Befunden zu führen. Zudem soll geklärt werden, ob eine solche Strategie mehr klinisch relevante Prostatakarzinome erkennt und weniger medizinisch unbedeutende Befunde erzeugt.
Beschluss
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16.10.2025 den Antrag des unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, und der der Patientenvertretung auf die „Bewertung eines risikoadaptierten PSA- und MRT-Screenings zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms gemäß §135 Abs. 1 i. V. m. §25 SGB V“ angenommen und ein Beratungsverfahren eingeleitet. In einem ersten Schritt wird nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) beauftragt, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand innerhalb der nächsten 12 Monate zu recherchieren und zu bewerten. Auf Basis des IQWiG-Abschlussberichtes nimmt der G-BA dann seine Beratungen auf, ob und wie ein neues Früherkennungsangebot zur Erkennung des Prostatakarzinoms in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden kann.