Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Kombinationsuntersuchung statt Optionsmodell ab Ende 2018
Originaltitel: Antrag der Patientenvertretung vom 25.01.2016 auf Änderung der Eckpunkte des organisierten Zervixkarzinom-Screenings mit Stand vom 19.03.2015
Unterausschuss Methodenbewertung
Stand des Beratungsverfahrens
15.09.2016 Annahme des Antrags der KBV durch den G-BA (Plenum)
13.07.2016 Antrag der KBV auf Änderung der Eckpunkte des organisierten Zervixkarzinom-Screenings
18.02.2016 Ablehnung des Antrags der Patientenvertretung durch den G-BA (Plenum)
25.01.2016 Antrag der Patientenvertretung auf Änderung der Eckpunkte des organisierten Zervixkarzinom-Screenings mit dem Ziel der Durchführung von Kombinationsuntersuchungen
19.03.2015 Eckpunkte für ein organisiertes Früherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs (Beschluss zur Beauftragung des IQWiG: Erstellung von Einladungsschreiben und Versicherteninformationen zum Zervixkarzinomscreening)
Antrag der Patientenvertretung
Nachdem das G-BA Plenum im Februar 2016 den Antrag der Patientenvertretung auf Änderung der Eckpunkte eines organisierten Screenings auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) abgelehnt hat, wurde am 15.09.2016 ein ähnlicher Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angenommen. Wie von der Patientenvertretung befürwortet, wird nun eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) statt des bisher geplanten Optionsmodells die Grundlage des zukünftigen Screenings bilden.
Hintergrund
Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) plant der G-BA die Einführung eines organisierten Früherkennungsprogramms auf Gebärmutterhalskrebs. Frauen ab dem 30. Lebensjahr sollen dann regelmäßig zur Früherkennung mit einem HPV-basierten Screening (Test auf das humane Pappilomvirus) eingeladen werden. Die EU-Leitlinien empfehlen hierfür ein Untersuchungsintervall von 5 Jahren.
Bislang sah der G-BA in einer Übergangsphase von mindestens sechs Jahren vor, ein sogenanntes „Optionsmodell“ einzuführen, welches die Umstellung erleichtern soll. Frauen ab dem 30. Lebensjahr sollten sich entscheiden, ob sie zur Früherkennung entweder alle 5 Jahre einen HPV-Test in Anspruch nehmen wollen oder stattdessen wie bisher das etablierte jährliche Pap-basierte Screening (Zellabstrich vom Muttermund/zytologische Untersuchung). Aus dem direkten Vergleich beider Testverfahren sollten Schlussfolgerungen für die Entscheidung über eine zukünftige Screeningstrategie gezogen werden.
Die Patientenvertretung vertrat jedoch die Auffassung, dass wissenschaftliche Erkenntnisse durch den Vergleich beider Screeningstrategien nicht zu erlangen seien. Sie befürchtete, dass im Rahmen des „Optionsmodells“ mit einer großen Zahl paralleler, nicht dokumentierter Inanspruchnahmen beider Optionen (IGeL-Angebote) zu rechnen sei. Dadurch würden die Ergebnisse zum Vergleich der Testverfahren verfälscht. Auch glaubte die Patientenvertretung, dass die anspruchsberechtigten Frauen durch das Optionsmodell verunsichert und in einen Entscheidungskonflikt geraten könnten.
Antrag auf Änderung der Eckpunkte
Die Patientenvertretung stellte deshalb im Januar 2016 einen Antrag auf Änderung der Eckpunkte und schlug stattdessen eine Kombinationsuntersuchung aus beiden Tests vor. Für einen Übergangszeitraum von vier Jahren sollten Frauen ab dem 30. Lebensjahr in dieser „Ko-Testung“ sowohl alle drei Jahre einen HPV-Test in Anspruch nehmen können als auch den Pap-Test. Die „Ko-Testung“ sollte sicherstellen, dass vor einer endgültigen Umstellung auf ein 5-jähriges Intervall die gemäß EU-Leitlinie erforderlichen Rahmenbedingungen und Strukturen für ein HPV-basiertes Screening etabliert sind. Insbesondere die Abklärung unsicherer Befunde sollten so qualitätsgesichert erfolgen können. Ohne diese Voraussetzungen würde aus Sicht der Patientenvertretung bei einem 5-jährigen Untersuchungs-Intervall die Gefahr bestehen, Krebsfälle zu übersehen und die Sicherheit der Frauen gefährden.
Nachdem der Antrag der Patientenvertretung vom G-BA Plenum im Februar abgelehnt wurde, erfolgte im Rahmen der weiteren Beratungen ein reguläres Stellungnahmeverfahren. In diesem konnte sich die Fachwelt zu dem geplanten Optionsmodell äußern. Diese bestätigten die Befürchtungen der Patientenvertretung und lehnten ein Optionsmodell einheitlich ab.
Entscheidung im Plenum
Das nun im September durch das G-BA Plenum beschlossene Eckpunktpapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sieht vor, dass Frauen in einer Übergangsphase von mindestens sechs Jahren ab dem Alter von 35 Jahren künftig statt der jährlichen zytologischen Untersuchung alle 3 Jahre eine „Ko-Testung“ bestehend aus einem HPV-Test und einer zytologischen Untersuchung angeboten wird.
Ein Teilerfolg der Patientenvertretung!
Die Patientenvertretung begrüßt diese Entscheidung außerordentlich, da nun aus ihrer Sicht die Voraussetzungen gegeben sind, ein organisiertes Früherkennungsprogramm qualitätsgesichert und ohne zusätzliche Gefahren und Verunsicherung der Frauen einzuführen. Die Beratungen zur näheren Ausgestaltung des Screenings werden derzeit im G-BA fortgesetzt. Eine Einführung des Screening in die Versorgung wird nach Anpassung der ärztlichen Dokumentations-Software für Ende 2018 erwartet.
Der Beschlusstext als auch die Eckpunkte für ein organisiertes Früherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs sind auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.