Herzfehler bei Neugeborenen

Früherkennung angeborener Herzfehler bei Neugeborenen

Antrag vom 06.09.2012

Letzte Änderung: 28.01.2017

Originaltitel: Screening auf schwere congenitale Herzfehler mittel Pulsoxymetrie nach §26 SGB V

Unterausschuss Methodenbewertung

Stand des Beratungsverfahrens

  • 28.01.2017: Inkrafttreten
  • 24.11.2016: Beschlussfassung im Plenum zur Einführung der Früherkennungsuntersuchung
  • 01.06.2016: Veröffentlichung des IQWiG-Addendum
  • 24.03.2016: Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller
  • 27.11.2015: Beauftragung des IQWiG: Addendum zum IQWiG-Bericht S13-01 „Erstellung einer Elterninformation zum Screening auf schwere congenitale Herzfehler mittels Pulsoxymetrie“
  • 06.05.2015: Veröffentlichung des IQWiG-Abschlussberichts
  • 20.06.2013: Beauftragung IQWiG, Bewertung eines Screenings auf schwere congenitale Herzfehler mittels Pulsoxymetrie
  • 22.11.2012: Annahme des Antrags durch G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung
  • 06.09.2012: Antrag der Patientenvertretung auf Prüfung der Methode „Screening auf schwere congenitale Herzfehler mittels Pulsoxymetrie“ nach § 26 SGB V

Hintergrund

Angeborene Herzfehler (AHF) sind die häufigsten Fehlbildungen der Organe bei Neugeborenen. Von einem AHF spricht man bei einer bei der Geburt vorliegender Fehlbildung des Herzens oder einzelner Herz- und herznaher Gefäßstrukturen. Je nach Schwere der Fehlbildung ist das unmittelbare Erkennen und Behandeln des Herzfehlers entscheidend. So können sog. kritische angeborener Herzfehler (kAFH) zu einem lebensbedrohlichen Zustand bis hin zum Tode führen, wenn sie nach der Geburt nicht rechtzeitig erkannt werden. Kritische angeborene Herzfehler sind eine der führenden Ursachen in der Säuglingssterblichkeit.
Neugeborene mit kritischen angeborenen Herzfehlern können kurz nach der Geburt im Rahmen der körperlichen Untersuchung völlig gesund wirken. Der Herzfehler kann zunächst unerkannt bleiben und erst durch ein Herz-Kreislaufversagen, das zum Tod des Neugeborenen führen kann, erkannt werden. Mögliche Notfalloperationen gehen mit hohen Risiken einher. Daher ist die Früherkennung eines kAFH die Voraussetzung, um eine zeitnahe und optimale operative Behandlung sicherzustellen und damit die Sterblichkeit zu reduzieren.

Früherkennung (Screening) mittels Pulsoxymetrie

Das Messen des Sauerstoffgehaltes im Blut bietet die Möglichkeit zur Früherkennung eines Herzfehlers. Dabei wird mittels eines Sensors am Fuß des Neugeborenen der Sauerstoffgehalt im Blut einfach und schmerzfrei gemessen. Liegt dieser unter einem bestimmten Wert, kann dies ein Hinweis auf einen vorliegenden Herzfehler sein. Durch weitere Untersuchungen (Wiederholungsmessung und Echokardiografie) können die Ärzte dann herausfinden, ob ein Herzfehler vorliegt und das Neugeborene unverzüglich behandelt werden muss.

Beschlussfassung

Am 24.11.2016 wurde durch das Plenum des G-BA die Einführung der Früherkennungsmaßnahme beschlossen. Am 28.01.2017 ist der Beschluss in Kraft getreten.