Bessere Versorgung bei akuten Schmerzen
Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-Richtlinie) und Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS)
Originaltitel: Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens nach § 136 SGB V und Beauftragung des Instituts nach § 137a SGB V mit der Erarbeitung einer Konzeptskizze zum Thema „Versorgungsqualität bei Akutschmerz“
Unterausschuss Qualitätssicherung
Stand des Beratungsverfahrens
- 19.12.2019 Beschluss des Plenums über die Entwicklung von G-BA-Maßnahmen zum Themenvorschlag Akutschmerzmanagement
- 21.09.2017 Antrag der Patientenvertretung und Beschluss des Plenums zur Überweisung in den Unterausschuss Qualitätssicherung zu weiteren Beratung
Hintergrund
Nicht selten gehen Patienten wegen akuter
Schmerzen zum Arzt oder ins Krankenhaus. Auch gibt es Operationen, nach denen
erhebliche Schmerzen auftreten. Eine gute Schmerzbehandlung in diesen
Akutphasen spart nicht nur den Betroffenen viel Leid, es trägt nachweislich
auch zu einer schnelleren Genesung bei. Umgekehrt kann unzureichende
Schmerzbehandlung dazu führen, dass die Schmerzen chronisch werden und die Patientinnen
und Patienten lange begleiten, teilweise ein Leben lang. Dauerhafte Einschränkungen
der Betroffenen im Alltag, der Erwerbsfähigkeit und Eigenständigkeit können die Folge
sein.
Trotz der hohen Bedeutung einer guten Versorgung bei akuten Schmerzen werden nicht in allen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen einheitlich festgelegte Vorgaben zum Schmerzmanagement umgesetzt. Patientenberichte und -beschwerden über Schmerzen werden nicht immer ernst genommen.
Oft fehlt ein leistungsfähiger Akutschmerzdienst. Informationen darüber, welche Krankenhäuser ihre Patientinnen und Patienten gut versorgen, gibt es für Betroffene derzeit nicht.
Antrag der Patientenvertretung
Die Patientenvertretung hat daher beim G-BA den
Antrag gestellt, die Strukturen (z.B. Akutschmerzdienste, Fortbildungen) und
Ergebnisse der Versorgung von Patientinnen und Patienten bei Akutschmerz durch
ein Qualitätssicherungsverfahren zu verbessern.
Unter anderem soll mittels einer Befragung der Patientinnen und Patienten zu den von ihnen erlebten Schmerzen die Ergebnisqualität (z.B. Schmerzen unmittelbar nach der Entlassung) ermittelt werden. Einrichtungen können so klare Hinweise auf bestehendes Verbesserungspotential erhalten.